Projekt Teachers on the Road

Zahltag, 30. April !

Einige Flüchtlinge aus Wormser Sammelunterkünften legten im Januar Widerspruch gegen die Kürzung ihres monatlichen Taschengeldes ein.

Nun hat das Sozialamt in Worms seinen Bescheid vom 6. Januar nach einer Prüfung durch das Rechtsamt aufgehoben und eine Nachzahlung angekündigt. Zukünftig sollen Singles monatlich

140 Euro Taschengeld
33 Euro für Kleidung und Schuhe
17 Euro für Gesundheitspflege

bekommen. Familien müssen entsprechend mehr Geld erhalten.

Am 30. April sollen die betroffenen Flüchtlinge die ihnen zustehenden Geldbeträge im Sozialamt abholen. Das ist ein guter Tag für die Asylsuchenden in Worms !

Da in den vergangenen Jahren keine Leistungen für Kleidung und Schuhe, Gesundheitspflege in Form von Sachmitteln, Gutscheinen oder Bargeld vom Wormser Sozialamt abgegeben wurden, schickten vor wenigen Tagen 22 Flüchtlinge einen „Überprüfungsantrag“ nach § 44 SGB X an die Stadtverwaltung, um auch für das vergangene Jahr eine Nachzahlung zu bekommen. Weitere Einsprüche werden folgen.

Am Zahltag, 30. April zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr können entsprechende Antragsformulare an der „Mahnwache für die Rechte von Flüchtlingen“ vor dem Wormser Rathaus ausgefüllt und abgegeben werden.

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